§ 5 Vorstand
5.1) Dem Vorstand gehören an:
a) der Vorsitzende
b) der stellvertretende Vorsitzende
c) der Kassenwart
d) der Schriftwart
e) drei Beisitzer
Als Vorsitzender des Vereins ist der Ortsbrandmeister, als stellvertretender Vorsitzender der stellvertretende Ortsbrandmeister und als Schriftführer der Schriftführer des Ortskommandos kraft Amtes berufen.
Die drei Beisitzer sind die Gruppenführer der Einsatzabteilung kraft Amtes.
Die Amtsdauer dieser berufenen Vorstandsmitglieder endet gleichzeitig mit ihrem Ausscheiden aus diesem Amt.
Als Kassenwart kann nur gewählt werden, wer stimmberechtigtes Mitglied der Ortsfeuerwehr Döhren ist. Der Kassenwart wird für die Dauer von drei Jahren von den stimmberechtigten Mitgliedern gewählt.
5.2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende, die den Verein jeweils allein vertreten.
Für das Innenverhältnis gilt, dass
a) der stellvertretende Vorsitzende nur vertreten darf, wenn der Vorsitzende verhindert ist,
b) es für Erklärungen mit einem Wert von über 1000,-- EUR eines Vorstandsbeschlusses bedarf.
5.3) Der Vorstand
a) bereitet die Sitzungen der Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse vor und führt sie aus,
b) legt den Jahresbericht und die Jahresabrechnung der Mitgliederversammlung vor,
c) führt die Geschäfte des Vereins.
5.4) Die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstandes ist ehrenamtlich.
5.5) Die Sitzungen des Vorstandes beruft der Vorsitzende ein. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.